Inklusion

 

Inklusion

 

Das Selbstverständliche selbstverständlich machen:

alle, nicht nur die "Behinderten" sind damit gemeint,

werden von Anfang an mitgenommen

und keiner auf seinem Weg zurückgelassen.

 

Die Schule stellt sich auf die Bedarfe aller Kinder ein

und organisiert sich so,

dass sie deren einmaliger Verschiedenheit

in gleicher Weise respektvoll gerecht wird.

 

Nicht die Kinder müssen sich der Schule anpassen,

sondern die Schule allen Kindern,

sonst verstößt sie

gegen deren Menschenrecht auf inklusive Bildung.


Hier wird der Begriff erklärt:

 

Inklusion einfach erklärt

 

 

 

Inklusion ist vor allem eine Frage der Haltung

 

und der vorbehaltlosen Umsetzung der Werte,

 

auf die wir doch alle so stolz sind:

 

Achtung der Menschenwürde,

 

Respekt für Vielfalt und Toleranz!

 

 

 

 

Was ist mit dem Begriff gemeint?

 

Inklusion (allgemein: Einschließung, Einschluss), pädagogische Definition: Einschließen als Gegenteil von Ausgrenzen (Exklusion), Einbeziehen, gleichberechtigte Teilhabe am Bildungsprozess, gemeinsames Lernen für alle Kinder ohne Selektion (kein Aussortieren in verschiedene Schulformen!) ermöglichen.

 

Wir lernen und erleben

 

Selektion von Anfang an

 

in unserem Leben, in unserer Entwicklung!

 

Deshalb haben wir

 

Selektion im Kopf und im Bauch!

 

Viele Menschen aller Altersgruppen werden täglich ausgegrenzt, herabgesetzt oder sogar aussortiert. Dagegen verfolgt Inklusion das Ziel, „alle Dimensionen von Heterogenität in den Blick zu bekommen und gemeinsam zu betrachten. Dabei kann es um unterschiedliche Fähigkeiten, Geschlechterrollen, ethnische Herkünfte, Nationalitäten, Erstsprachen, soziale Milieus, Religionen und weltanschauliche Orientierungen, körperliche Bedingungen oder anderes mehr gehen“ (Hinz 2008). Inklusion bedeutet demnach für eine Gemeinschaft, dass sie die Dimensionen der Vielfalt in ihrer Mitte wahrnimmt, wertschätzt und aktiv nutzt.       

(Zitat: Offene Schule Köln, Homepage, Inklusion)

 

 

Probleme beim Umgang mit Inklusion, Probleme beim Verständnis

erzeugen Vorurteile und Falschaussagen.

Wer ist besser dafür geeignet damit aufzuräumen als ein Betroffener?

Hier ist Raul Krauthausen:

 Bildergebnis für Raul Krauthausen

Mythen der Inklusion

 

Klare Aussagen mit klaren Fakten gegen falsche Annahmen und bewusste Falschaussagen!

 

Bereits 2014 berichtete Ranga Yogeshwar in Quarks über das Menschenrecht Inklusion. Auch er forderte eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung. Aber auch er musste von Problemen und Hindernissen berichten:

 Bildergebnis für Ranga Yogeshwar

Inklusion in der Schule

 

Bis heute ist Inklusion nicht wirklich realisiert. Die Widersacher sind immer noch zu stark!

Und wie wird Inklusion verhindert? Zum Beispiel sehr erfolgreich so:

 

Ein Skandal ist die bewusste Falschübersetzung

des englischen Schlüsselwortes "inclusion"

in der UN-Behindertenrechtskonvention

durch das Wort "Integration"

in der rechtsverbindlichen deutschen Ãœbersetzung. 

 

Diese gezielte Manipulation des Denkens und Handelns

in unserer Gesellschaft führt täglich zu schlimmen Folgen

und unüberbrückbaren Konflikten

bei der scheinbaren Verwirklichung der UN-BRK und der

eigentlich rechtsverbindlichen Verpflichtung zu einem

inklusiven Bildungssystem im Sinne der Konvention.

Dazu mehr im Bereich "Politik" bei AWOL.

 

Dabei gehören Inklusion und der unbedingte

 

 

Schutz des Kindeswohls unmittelbar zusammen.

 

Das Wohl von Lehrer/innen und Eltern wird dann auch geschützt!

 

Prof. Wocken hat schon 2013 dazu einen herausragenden Text geschrieben:

Ãœber die Gefährdung des Kindeswohls durch die Schule 

 

 

Bildergebnis für Prof. Wocken

 

"Die Abhandlung geht von der These aus, dass nicht die Schule als solche, sondern die Selektivität der gegenwärtigen Schule in nicht mehr hinnehmbarer Weise das Kindeswohl in erheblichem Maße gefährdet. In einem ersten Schritt werden exemplarisch einige empirische Belege für die These, dass Separation krank macht und somit dem Kindeswohl schadet, zusammengetragen. An diese Tatsachenfeststellung schließen sich dann Überlegungen an, wie man sich die Gefährdung der Gesundheit von Kindern durch die Schule theoretisch erklären kann. Abschließend werden dann Konzepte und „Rezepte“ vorgeschlagen, die den psychischen Schädigungen der Kinder durch das separierende Schulsystem präventiv vorbeugen können. Im Ergebnis plädiert die Arbeit für mehr De-Allokation und mehr De-Selektion; ohne eine mäßigende Neuausrichtung von strukturellen Grundfunktionen der Schule wird der Aufbau eines inklusiven Schulsystems nicht gelingen können. " Zitat Ende

 

 

Deshalb müssen wir erkennen, wer Inklusion verhindert,

indem Selektion und folglich Exklusion

gefestigt und ausgebaut werden,

welche deutsche - auch nationalsozialistische - Tradition

und heutigen Interessen dahinter stecken!

 

 

 Streitschrift Inklusion

 Was Sonderpädagogik und Bildungspolitik verschweigen

 

 

  

Dr. Brigitte Schumann

 

 Die Allianz aus Bildungspolitik und Sonderpädagogik verfälscht und diskreditiert das Menschenrecht auf inklusive Bildung. Sie blockiert damit die Entwicklung zu einem gerechten Bildungssystem ohne Auslese und Aussonderung und zu einer inklusiven Gesellschaft. Die Streitschrift klärt über das Bündnis auf, das nach 1945 auf der Grundlage des gemeinsamen Verschweigens sonderpädagogischer und politischer Verstrickungen in nationalsozialistische Verbrechen gegründet wurde. Nachfolgend hat es zur Fortschreibung und Verfestigung geschichtsbelasteter sonderpädagogischer Kontinuitäten und zum massiven Ausbau aussondernder Strukturen geführt.

 In der öffentlichen Meinung wird nach anfänglicher Inklusionseuphorie inklusive Bildung kritisch bis ablehnend beurteilt und die Sonderschule/Förderschule als unverzichtbare Alternative herausgestellt. Dieser gesellschaftlichen Abwertung eines Menschenrechts stellt sich Brigitte Schumann in ihrer Streitschrift entgegen.

 Sie legt dar, dass die „Allianz des Verschweigens“ aus Kultusministerkonferenz (KMK) und Sonderpädagogik die menschenrechtsbasierte inklusive Bildung politisch verfälscht und diskreditiert. Inklusion wird auf ein Wunsch- und Wahlrecht für Eltern von Kindern mit Behinderungen reduziert und einem unverändert selektiven und ungerechten allgemeinen Schulsystem als Widerspruch „aufgepfropft“.

 Mit dem Elternwahlrecht, das sie jahrzehntelang strikt ablehnten, begründen KMK und Sonderpädagogik heute die Aufrechterhaltung eines kostspieligen und ineffizienten Sonderschulsystems mit nachhaltig schädlichen Folgen für die Betroffenen. Diese politisch motivierte Konstruktion entzieht den allgemeinen Schulen notwendige personelle Ressourcen für die inklusive Schulentwicklung und führt zu einer spürbaren Unterfinanzierung, die dem Ansehen von Inklusion erheblich schadet.

 

Hier ist eine von Frau Dr. Schumann veröffentlichte Zusammenfassung zu lesen:

70 Jahre KMK - Kein Grund zum Feiern

 

 

 

Inklusion

 

ist ein Menschenrecht.

 

Dr. Reinald Eichholz,

ehemaliger Kinderbeauftragter NRW, Mitglied im Deutschen Komitee für Unicef, im Verwaltungsrat der Kindernothilfe und im Vorstand der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention,

schreibt mit nachhaltiger Klarheit:

 

Blick nach vorn: Menschenrechte bleiben der Maßstab!


Ungerechtigkeit ist der Grund des Ãœbels

 

Inklusion als Menschenrecht betrifft jede und jeden und das Recht, in der Gemeinschaft akzeptiert zu werden. ...

Man kann die Werte der Demokratie nicht feiern, wenn sie nicht auch gelebt werden. Solange die Menschen ihre Würde und die ihnen zuerkannten Rechte nicht unmittelbar spüren, sind ihre Menschenrechte zum Schaden des Einzelnen und der Demokratie noch nicht eingelöst. Unverkennbar ist die Verweigerung von Inklusion kein Randproblem, sondern Symptom einer ungerechten Gesellschaft insgesamt.  ...

 

Inklusion in diesem Sinne

ist grundlegend für alles Menschsein.

 

Die Reduktion auf die Bedürfnisse einer einzelnen Gruppe wird dem Allgemeingültigkeitsanspruch der Teilhabe an der Gemeinschaft nicht gerecht. Dass dies in der Debatte um Inklusion immer wieder verkannt und zum Vorwand für halbherzige Lösungen gemacht wird, lässt das Empörungspotenzial in uns steigen. Es zeigt, dass das Ringen um Inklusion ein Kampf um essenzielle Gerechtigkeit für eine gerechtere Gesellschaft ist. ...

 Gerechtigkeit zu verwirklichen ist ein Imperativ, der, mag er auch ein „schöner Traum der Menschheit“ (Hans Kelsen) sein, Kraft genug besitzt, um das gesamte Rechtssystem zu tragen – und Menschen zum Widerstand gegen Unrecht auf die Barrikaden zu bringen.

 

„Empört Euch!“


Die Aufgabe müsste sein,

an diese Kraftquelle heranzukommen. ...

 

Die Behindertenrechtskonvention bestimmt in Art. 7 übereinstimmend mit Art. 3 der Kinderrechtskonvention, dass das ‚best interest‘ des Kindes – was gemeinhin mit Kindeswohl übersetzt wird – in allen Bereichen öffentlicher und privater Verantwortung, also auch in der Schule, ein mit Vorrang zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist. Das betrifft das Wohl von Kindern allgemein, das von Gruppen von Kindern und letztlich das Wohl jedes einzelnen Kindes. Dieser Kindeswohlvorrang gehört längst zu den Rechtsgrundsätzen, die in Deutschland geltendes Recht sind. Bei jeder schulpolitischen oder schulrechtlichen Maßnahme müsste exakt begründet werden, inwiefern diese konkret den Interessen der betroffenen Kinder dient. Verwaltungsakte ohne diese Abwägung sind rechtswidrig. ...

 

Ein ‚Elternwahlrecht’ gibt es nicht.


Das Recht jedes Kindes auf Inklusion ist ein unteilbares höchstpersönliches Menschenrecht, das zu achten ist wie die Menschenwürde selbst. Es unterliegt niemandes Verfügung, auch nicht der Verfügung der Eltern. Sie haben, wie Art. 5 KRK es formuliert, das Kind „bei der Ausübung seiner Rechte zu führen und zu leiten“. Das Kind ist das Subjekt, um dessen Rechte es geht.

Vor diesem Hintergrund setzt die Debatte um ein ‚Elternwahlrecht‘, das die Eltern ermächtige, sich gegen Inklusion und für eine Sonderschule zu entscheiden, schief an. Ein Elternwahlrecht in diesem Sinne gibt es nicht.

Es macht auch keinen Sinn, zwischen einem ‚unechten‘ und einem ‚echten‘ Wahlrecht zu unterscheiden, weil es heute an einer echten Alternative fehle. Die Ablehnung eines Elternwahlrechts zwischen Inklusion und exkludierender Segregation ist kategorialer Natur und menschenrechtlich alternativlos. So zeugt es von tiefgreifendem Missverstehen oder Konfliktscheu, wenn die Politik – unterstützt von interessierten Verbänden – mit Hinweis auf ein Elternwahlrecht der schwierigen Auseinandersetzung um die Rechte des Kindes ausweichen will. ...

Abwegig ist die Interpretation, mit diesem Recht jedes Kindes lasse sich die Exklusion eines Kindes mit Behinderung begründen, wenn andere Kinder ‚gestört‘ würden.

Auch lässt sich nicht argumentieren, die Schule als solche diene ja bereits den Kindern. Vielmehr kann jedes Kind für sein individuelles Leben und Lernen beanspruchen, dass seine ganz persönlichen Entwicklungsbedürfnisse berücksichtigt werden – und bei „Störungen“ eben besondere Vorkehrungen getroffen werden, die alle Kinder zu ihrem Recht kommen lassen.

Das geht durchaus an die Wurzel unseres gewohnten Schulverständnisses, und auch, wenn nicht gleich alles auf einmal zu ändern ist, muss man sich wenigstens den Fragwürdigkeiten des gegenwärtigen Systems stellen. ...


Richtig ist Folgendes: Bisher gibt es kaum inklusive Schulen, die diesen Namen verdienen. Insbesondere die „Regelschulen“ fallen ohne grundlegende Reform für die meisten Kinder, vor allem die mit schwereren Behinderungen, aus. Andererseits sind die noch bestehenden Förderschulen, auch wenn sie als Sonderschulen keine Zukunft haben, um vieles besser ausgestattet und oftmals eher in der Lage, die speziellen pädagogisch-therapeutischen Leistungen zu erbringen, auf die viele Kinder – gerade die mit schweren und schwersten Behinderungen – einen Anspruch haben. In dieser Situation stehen die Eltern vor dem Dilemma, entscheiden zu müssen, ob sie ihr Kind in eine nicht inklusive Förderschule oder eine unzureichend gerüstete „Regelschule“ schicken sollen, wo absehbar ist, dass die Kinder nicht zurechtkommen. ... (Zitat Ende)

Hier ist der ganze Text, der mit viel juristischem Sachverstand und mit großer menschlicher Klarheit und Anteilnahme geschrieben wurde :

                             Blick nach vorn: Menschenrechte bleiben der Maßstab!

Hier ist ein weiterer Text von Dr. Eichholz: Bildungspolitik – ein Beitrag zur Spaltung der Gesellschaft

 

 Das Deutsche Institut für Menschenrechte beobachtet für die UN die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention und kritisiert Deutschland deutlich für den fehlenden Willen zur zügigen Umsetzung der rechtlichen Verpflichtung für ein inklusives Schulsystems für alle Kinder:

 

Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht


Deshalb muss es die inklusive Schule für alle geben

 

 

Es gibt erfolgreiche schulische Inklusion (bisher leider nur als Integration von förderbedürftigen Kindern, eigene Anmerkung) in Deutschland. Anderslautende Rhetorik oder praktische Schwierigkeiten in einzelnen Bundesländern dürfen nicht dazu führen, dass praktische Fortschritte negiert werden oder die Inklusion gar für gescheitert erklärt wird. Unter Anerkennung der Herausforderungen und Kritik an der andernorts fehlerhaften Umsetzung muss zu einer Sachdiskussion zurückgefunden werden, in deren Mittelpunkt die Umsetzung des Rechts auf Bildung für alle in einem inklusiven Schulsystems steht. Denn das Recht auf inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. ...

Der letzte Satz dieser Kritik lautet:

Dass in vielen Bundesländern die Verpflichtung zu zieldifferentem Unterricht noch nicht auf alle Schularten erweitert wurde, lässt erkennen, dass Gesetzesänderungen für ein inklusives Schulsystem noch ausstehen.

 

Hier geht es zum Institut für Menschenrechte:

Inklusion ist ein Menschenrecht für alle

 

 

In Deutschland ist Inklusion für viele noch ein Fremdwort. Kinder werden ein- und aussortiert. Angeblich begabungsgerecht zu ihrem Wohl und einer angeblich besseren Förderung, was nachweislich nicht stimmt. Das Förderschulsystem ist der beste Beweis dafür, dass Selektion und noch nicht Inklusion vorherrscht. Ein krasser Verstoß gegen das Menschenrecht auf Inklusion. Vor allem die Widersacher der Inklusion wollen das Förderschulsystem erhalten. Sie geben vor, das Elternwahlrecht dabei zu respektieren. Bei einer inklusiven Schule ist gerade das aber gar nicht sinnvoll und notwendig.

 

 

 Förderschulen ermöglichen

wie die verschiedenen Regelschulen

die  Bildungsselektion in Deutschland,

oft nicht zum Wohle der Kinder, obwohl es anders möglich ist:

 

 

Behinderung und Schule

 

 

Deshalb sollte man auch in Deutschland

 

die Sonder-/Förderschulen abschaffen,

 

Österreich geht voran:

 

 

2016 ist Österreich aus der ursprünglich gemeinsam mit Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein beschlossenen deutschen Übersetzung der BRK, der Behindertenrechtskonvention der UN, ausgestiegen. Es hat die Falschübersetzung von "inclusion" als "Integration" korrigiert und in einer neuen eigenen Übersetzung korrekt als "Inklusion" übersetzt.

Österreich beendet damit zumindest die bösartige Manipulation

seiner Bürgerinnen und Bürger

durch gezielte Falschverwendung des Schlüsselwortes der BRK.

Dies ist seit diesem wichtigen Schritt auch das Signal für ein anderes Handeln in der Bildungspolitik.

Alle Kinder sollen - ähnlich wie in Südtirol seit 40 Jahren - gemeinsam lernen dürfen!

Sonja Hammerschmidt


Sonderschulen abschaffen

 

Dies war 2016 ein lobenswertes Ziel einer Bildungsministerin.

Wie es heute in Österreich dazu bestellt ist, ist bestimmt

von konservativen Kräften wieder stark relativiert worden.

 

 

Zieldifferentes Lernen

 

für alle Kinder in allen Schulen

 

ist Inklusion

 

Machen wir uns Gedanken darüber,

wie sich Menschen fühlen, deren Rechte wir nicht achten?

Ist das verantwortungsvolles Handeln?

 

Wie fühlen sich Kinder und Jugendliche, wenn wir sie ausgrenzen, beschämen, ihnen Zukunftschancen nehmen?

Gefühle einer Jugendlichen

Wie fühlen sich Hochbegabte in unserenSchulen?
Hochbegabte 

Hochbegabte

Wie fühlen sich Menschen mit besonderen Handikaps?
 

Menschen mit Handikaps

Inklusion …

  • ist eine menschliche Haltung.
  • fängt in den Herzen und Köpfen an.
  • betrifft alle.
  • ist ein ganzheitlicher Prozess.
  • ist für alle ein Gewinn.
  • ist nicht zu verwechseln mit Integration.
  • ist nicht teilbar.
  • verändert unseren Schulalltag für Hochbegabte, durchschnittlich und eingeschränkt/speziell Begabte mit und ohne Handikaps, für Eltern und natürlich für Lehrerinnen und Lehrer.

 


Inklusion in Erziehung und Bildung bedeutet ...

 

• die gleiche Wertschätzung aller SchülerInnen und MitarbeiterInnen,

• die Steigerung der Teilhabe aller SchülerInnen an (und den Abbau ihres Ausschlusses von) Kultur, Unterrichtsgegenständen und Gemeinschaft ihrer Schule,

• die Weiterentwicklung der Kulturen, Strukturen und Praktiken in Schulen, so dass sie besser auf die Vielfalt der SchülerInnen ihres Umfeldes eingehen,

• den Abbau von Barrieren für Lernen und Teilhabe aller SchülerInnen, nicht nur solcher mit Beeinträchtigungen oder solcher, denen besonderer Förderbedarf zugesprochen wird,

• die Anregung durch Projekte, die Barrieren für Zugang und Teilhabe bestimmter SchülerInnen überwinden und mit denen Veränderungen zum Wohl vieler SchülerInnen bewirkt werden konnten,

• die Sichtweise, dass Unterschiede zwischen den SchülerInnen Chancen für das gemeinsame Lernen sind und nicht Probleme, die es zu überwinden gilt,

• die Anerkennung, dass alle SchülerInnen ein Recht auf wohnortnahe Bildung und Erziehung haben,

• die Verbesserung von Schulen nicht nur für die SchülerInnen, sondern auch für alle anderen Beteiligten,

• die Betonung der Bedeutung von Schulen dafür, Gemeinschaften aufzubauen, Werte zu entwickeln und Leistungen zu steigern,

• den Auf- und Ausbau nachhaltiger Beziehungen zwischen Schulen und Gemeinden,

• den Anspruch, dass Inklusion in Erziehung und Bildung ein Aspekt von Inklusion in der Gesellschaft ist.

(Zitat: Index für Inklusion, S. 9)

 

Es ist selbstverständlich und niemand kann leugnen, dass...

 

  • alle Menschen verschieden sind
  • jeder Mensch Stärken hat, die es besonders zu stärken gilt
  • jeder Mensch das Recht auf Würde und Achtung seiner Individualität hat
  • jeder Mensch das Recht auf Gleichbehandlung und Chancengerechtigkeit hat
  • jeder Mensch durch seine Existenz von Anfang an das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft hat, weil er automatisch wesentlicher Bestandteil dieser Gesellschaft ist, die ja nur durch ihn existiert
  • unsere Gesellschaft die Summe der Vielfalt der Einzelnen ist 

 

Tatsächlich ist es aber nicht selbstverständlich,

dass diese Selbstverständlichkeiten in unserem Alltag

als solche erkannt und anerkannt sind,

geschweige denn wirklich konsequent im Alltag beachtet werden.

 

Woran liegt es, dass das Selbstverständliche nicht selbstverständlich ist?

Ist es der Egoismus des Einzelnen? Sind es die Interessen von Gruppen und Institutionen?

Scheint es uns leichter zu sein, mit Ängsten und Problemen umzugehen, indem wir sie in Schubladen stecken und versuchen, isoliert statt im Gesamtzusammenhang mit ihnen fertig zu werden?

Müssen und dürfen wir Menschen aussortieren, um sie dann wieder scheinheilig, halbherzig und fehlerhaft integrieren zu wollen?  

 

Inklusion ist nicht Integration,

 

 

aber nach geschehener Aussortierung und vorhandener Ausgrenzung brauchen wir selbstverständlich Integration, um einen dann vorhandenen, eingetretenen und unerwünschten Zustand wieder rückgängig oder wenigstens erträglicher zu machen.

 

Inklusion für alle

 

ist eine Win-win-Situation

 

für alle!

 

Win-win-Situation bedeutet: alle, die sich für Inklusion einsetzen, gewinnen dadurch. Die Vorteile für alle liegen auf der Hand: jeder Einzelne gewinnt durch die Verbesserung seiner individuellen Entwicklung, erreicht eine bessere Bildung, eine bessere Arbeit, mehr Wohlstand und Zufriedenheit. Die Gesellschaft profitiert von dem Ergebnis dieser Entwicklung durch mehr und bessere Fachkräfte, mehr Hochschulabsolventen, mehr Steuereinnahmen, weniger Sozial- und Krankheitskosten, weniger Kriminalität und ein menschliches Miteinander!

 

 
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