Bundespolitik

 

Bildungspolitik ist Ländersache. 

Ist Bildung nicht für alle Deutschen

ein gleiches Recht?

 

Bildung ist eine wesentliche Grundlage eines jeden Staates. Bildung ist aber auch ein sensibles Feld für die Entwicklung eines Staates. Nicht umsonst haben die Gründerväter der Bundesrepublik Deutschland nach den schlimmen Erfahrungen des Nationalsozialismus in einem totalitären 3. Reich ab 1933 mit seinen verheerenden Folgen die Bildung vor dem zentralen Zugriff des Staates geschützt und in die Hände der Bundesländer gelegt. Nach dem 2. Weltkrieg war das eine kluge Entscheidung. Heute ist unsere Demokratie in Deutschland weitgehend gefestigt und die Gefahr einer totalitären zentralen Beeinflussung der Bildung besteht nicht mehr. Deshalb brauchen wir für alle Deutschen ein gerechteres und erfolgreicheres Bildungssystem, das nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und besten internationalen Erfahrungen aufgebaut sein sollte!

Die Kultusministerkonferenz (KMK) aller Bundesländer sollte eigentlich diese Aufgabe erfüllen und die fortschrittlichsten Entwicklungen in den Ländern für ganz Deutschland ermöglichen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Zwang zu einstimmigen Beschlüssen bewirkt natürlich, dass der Langsamste das Tempo bestimmt. Die KMK ist deshalb seit Jahren nicht in der Lage, die notwendige Entwicklung im notwendigen Tempo zu ermöglichen. Für jeden denkenden Menschen ist das logisch. Es ist aber nur akzeptabel, wenn man genau das will.

Wollen wir das? Wer will das weiter so?

 

Zitat von der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern

im Bereich Bildung

Die föderative Staatsstruktur der Bundesrepublik Deutschland bestimmt auch die Verteilung der Verantwortlichkeiten für das Bildungswesen zwischen Bund und Ländern. Die Kompetenz für die allgemeine und damit für die schulische Bildung liegt bei den Ländern. Doch auch der Bund verfügt über einzelne Kompetenzen. Gemeinsam nehmen Bund und Länder ihre gesamtstaatliche Verantwortung wahr.

Soweit das Grundgesetz nicht dem Bund Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, haben die Länder das Recht der Gesetzgebung. Im Bereich des Bildungswesens umfasst dies den Schulbereich, den Hochschulbereich, die Erwachsenenbildung und die allgemeine Weiterbildung. Die Verwaltung auf diesen Gebieten ist nahezu ausschließlich Angelegenheit der Länder. Detaillierte Vorschriften sind in den Verfassungen der Länder und im Rahmen von Landesgesetzen zu vorschulischen Einrichtungen, zum Schul- und Hochschulwesen, zur Erwachsenenbildung und zur Weiterbildung festgelegt. Auch die Zuständigkeit für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten (z. B. Lehrkräfte, Hochschullehrer) liegt bei den Ländern.

Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes ist der Bund insbesondere für die Regelungen in folgenden Bereichen von Bildung, Wissenschaft und Forschung zuständig:

  • Außerschulische berufliche Aus- und Weiterbildung;
  • Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse (hier können die Länder abweichende gesetzliche Regelungen treffen);
  • Ausbildungsförderung;
  • Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der technologischen Entwicklung einschließlich des wissenschaftlichen Nachwuchses;
  • Jugendhilfe;
  • Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht;
  • Berufszulassung für Juristen;
  • Berufszulassung für Heil- und Heilhilfsberufe;
  • Maßnahmen zur Arbeitsförderung; Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

(...)

Ein modernes Bildungssystem muss Mobilität von Lernenden und Lehrenden, Vergleichbarkeit und Chancengleichheit ermöglichen. Um für das notwendige Maß an Gemeinsamkeiten in Bildung und Wissenschaft zu sorgen, haben die Länder die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) gebildet. Eine wesentliche Aufgabe der KMK besteht darin, durch Konsens und Kooperation für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu sichern. An den Sitzungen der KMK nimmt auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung teil.

Mehr dazu ==> Quelle: http://www.bmbf.de/de/1263.php?piwik_campaign=TagCloud&piwik_kwd=Zusammenarbeit%20zwischen%20Bund%20und%20L%E4ndern

 
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