Reformen der Länder

 

Wie sinnvoll ist es, in 16 Bundesländern

16 verschiedene Bildungssysteme zu haben?

 

Wer einen Eindruck vom chaotischen Bildungsdeutschland bekommen möchte, kann hier nachlesen. Es ist schon beim Nachlesen anstrengend und nicht wirklich fassbar!

Wieviel schlimmer ist es für die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer?

 

==> http://www.awol-individuelleslernen.de/index.php/politik/tmmehrthemapolitik/tmklassenreise

 

Die Konservativen wie auch die Fortschrittlichen wollen sich ihre Machtverhältnisse und Bildungsmöglichkeiten in ihrem jeweiligen Bundesland erhalten. Deshalb sind sie froh, wenn es entsprechende Unterschiedlichkeiten weiterhin gibt. So kann sich nicht wirklich etwas nachhaltig verändern!

Hier sind einige Argumente pro und kontra

Bildungsföderalismus.

Die Diskussion ist alt.

 

Zwischen Kleinstaaterei und Ideenwettbewerb

Mehr als ein Befriedigend sprang für das deutsche Schulsystem bei der letzten PISA-Studie nicht raus. Quer durch die politischen Lager besteht daher weitgehend Einigkeit: Auf dem Weg zur Bildungsrepublik muss sich Deutschland noch anstrengen. Aber wie erreicht man das Ziel am besten und schnellsten? Das aktuelle Fokusthema analysiert, ob und wie Bund und Länder enger zusammenarbeiten sollten und zeigt, was Kommunen auch ohne große Bildungsreformen schon jetzt selber auf die Beine stellen können. 

Am 7. Juli 2006 gehen mehrere Jahre zähen Ringens um eine neue bundesstaatliche Ordnung zu Ende. Die Bundesländer verzichten im Rahmen der Föderalismusreform I auf Mitspracherechte im Bundesrat. Im Gegenzug zieht sich der Bund aus der Bildungspolitik zurück. Niedergeschrieben ist diese neue Aufgabenverteilung im Grundgesetzartikel 91. Vor der Föderalismusreform waren Bund und Länder noch verpflichtet, gemeinsam für den „Ausbau und Neubau von Hochschulen“ zu sorgen. Auch sollten sie in der „Bildungsplanung und Forschungsförderung“  kooperieren. Beide Gemeinschaftsaufgaben sind im neu gefassten Artikel 91 nun gestrichen.

Zusammen mit dem Artikel 104 b, der dem Bund Finanzhilfen nur dort erlaubt, wo ihm das Grundgesetz Zuständigkeiten zuweist, ergibt sich das sogenannte Kooperationsverbot. Damit sind die Landesregierungen zwischen Kiel und München im Grunde allein verantwortlich für ihre Schulen und Universitäten. Nur „in Fällen überregionaler Bedeutung“ dürfen Bund und Länder bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung „zusammenwirken“. Die Latte liegt aber hoch, denn alle Länder müssen zustimmen.

Die Reform von 2006 markiert den bislang letzten Schritt in Richtung eines lupenreinen Bildungsföderalismus, auf dessen Kernidee Deutschland seit Jahrzehnten baut: Die Bundesländern sollen sich einen produktiven Wettbewerb um die beste Bildungspolitik liefern. Erfolgreiche Konzepte für Schulen und Hochschulen würden dann von anderen übernommen. Soweit die Theorie. In der Praxis erlebt Deutschland jedoch16 kleine und mittelgroße Bildungsstaaten, die je nach politischen Mehrheiten ihre Schulen und Hochschulen organisieren. Da folgt beim Reformieren niemand dem anderen – im Gegenteil: Jeder macht seins. Nur eines von vielen Beispielen: Thüringen etabliert gerade seine neue „Gemeinschaftsschule“ bis zur Klasse 8, die Schleswig-Holstein aktuell wieder schwächen will.

Mehr darüber:

Quelle: http://www.innovationsindikator.de/themen/im-fokus/weitere-fokusthemen/bildungsfoederalismus/bildungsfoederalismus-zwischen-kleinstaaterei-und-ideenwettbewerb/

 

Kooperatiosverbot von Bund und Ländern

 

Es ist erstaunlich, mit welchen Argumenten von welchen gesellschaftlichen Positionen aus und mit welchen Zielsetzungen für oder gegen das Kooperationsverbot gesprochen wird. Letztlich kann man Argumente immer benutzen, wie man will. Entscheidend wäre eine Verbesserung des Lernens aller Schülerinnen und Schüler. Aber da will sich keiner reinreden lassen oder eigene ideologische Interessen verfolgen. Das hilft keinem!

 

Kooperationsverbot: Pro und Contra

Berliner Euro für Bayerns Schulen?

Sollen Bund und Länder Bildungsbudgets gemeinsam finanzieren dürfen? Im Jahr 2006 schrieben die Architekten der Föderalismusreform eine klare Antwort ins Grundgesetz: Nein. Heute sind die Diskussionen um das sogenannte Kooperationsverbot neu entflammt. Heinz-Peter Meidinger und  Dorothea Henzler skizzieren das Für und Wider der Regelung.

„Das Kooperationsverbot zwingt zu hanebüchenen Umwegfinanzierungen.“
Heinz-Peter Meidinger, Vorsitzender Deutscher Philologen-Verband

Es fällt schon im persönlichen Leben oft schwer, eigene Fehler zuzugeben. Noch seltener findet sich ehrliche Selbstkritik unter Politikern. Deshalb ist es schon sehr bemerkenswert, dass sich selbst im Lager der Union, die seinerzeit in Gestalt des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Koch am vehementesten für das Kooperationsverbot bei der Föderalismusreform I im Jahr 2006 gekämpft hat, deutliche Absetzbewegungen zeigen. Anette Schavan hat seitdem ebenso die Seiten gewechselt wie von der Union gestellte Länderminister so zum Beispiel Sachsen-Anhalts Kultusministerin Birgitta Wolff. Ja, selbst Roland Koch nannte vor einigen Wochen auf einem Kongress zur Ganztagsschule die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sinnvoll und notwendig (statt Zusammenarbeit hätte er auch Kooperation sagen können).

Dabei war die Angst der Unionsländer, ohne Kooperationsverbot vom Bund an den goldenen Zügel gelegt zu werden, von Anfang an unbegründet. So wurde das vor der Föderalismusreform von der rot-grünen Bundesregierung finanzierte IZBB-Ganztagsschulprogramm  von den Bundesländern mit durchaus eigenen Schwerpunktsetzungen umgesetzt, die sich zum Teil wenig mit der Zielsetzung des Bundes deckten. Bayern finanzierte zum Beispiel damit die Umstellung der Schulzeitverkürzung an den Gymnasien. Die Autonomie der Länder in Bildungsfragen war auch vor dem Kooperationsverbot nie wirklich bedroht.

Angesichts der drohenden Auswirkungen der Schuldenbremse auf die Haushalte insbesondere finanzschwächerer Bundesländer sehnen sich heute wieder viele Landespolitiker nach einer Mitfinanzierung zentraler Bildungsinvestitionen durch den Bund. Zwar wurde das absolute Kooperationsverbot durch die Föderalismusreform II 2009  im Artikel 104 b GG schon etwas gelockert,  – was aber fehlt, ist eine Änderung des Artikels 91 b, wonach künftig Bund und Länder die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems nicht nur „feststellen", sondern auch „sicherstellen" dürfen.
Wer sich einmal vorurteilslos ansieht, zu welchen hanebüchenen Umwegfinanzierungen Bund und Länder derzeit gezwungen sind, der weiß, dass an einer Aufhebung des Kooperationsverbots kein Weg vorbeiführt. Es werden extra dafür Stiftungen gegründet, Mittel für Schulsanierungen im Konjunkturprogramm II durften nur für energetische Maßnahmen ausgegeben werden und das Bildungspaket der Bundearbeitsministerin wird bei Jobcentern und privaten Nachhilfeinstituten angesiedelt, um ja nicht gegen das Kooperationsverbot zu verstoßen.

Es wird höchste Zeit, das Kooperationsverbot aufzuheben.

 

 

„Das Kooperationsverbot hat

klare Verantwortlichkeiten geschaffen.“

Dorothea Henzler, Hessische Kultusministerin

Wann immer in Deutschland von Bildung die Rede ist und von der Frage, wie man sie verbessern könne, hebt ein vielstimmiger, doch selten harmonischer Chor von Meinungen an. Deutlich vernehmbar sind dann stets auch die Stimmen, die in der Beibehaltung des Kooperationsverbotes ein Übel des viel beklagten Bildungsnotstands sehen und dessen Aufhebung fordern.

Oft wird vergessen, dass die Ergebnisse der ersten PISA-Studie aus dem Jahr 2000 in einer Bildungslandschaft entstanden, in der die Kooperation, die Mischfinanzierung zwischen Bund und Länder zur Regel geworden war. Mit der Föderalismusreform und dem Kooperationsverbot wurde die Kompetenzverflechtung im Bildungsbereich aufgelöst und klare Verantwortlichkeiten geschaffen. Seitdem hat sich vieles verbessert. Die Länder haben sich beispielsweise auf die Einführung einheitlicher Bildungsstandards festgelegt und das kompetenzorientierte Lernen eingeführt.

Die Forderung, das Kooperationsverbot aufzuheben verbindet sich oft mit dem Glauben, Schulbildung wird allein dadurch besser, dass der Bund mehr Mitsprache erhält. Dem ist nicht so, wie die Verbesserungen bei PISA und bei anderen Vergleichsstudien deutlich belegen. Nur dem Bildungsföderalismus, der Zuständigkeit der Länder für die Bildungspolitik, ist es zu verdanken, dass heute ein vielfältiges Schulsystem besteht, in dem unterschiedliche Konzepte sich bewähren, sich in ihren Stärken gegenseitig anregen und befruchten können; in dem Eltern und Schüler überhaupt eine Wahlmöglichkeit haben, welche Schule sie besuchen wollen; in dem sich zeigen kann, mit welchen Methoden die besten Bildungsergebnisse erzielbar sind.

Um die Qualität des Unterrichts zu verbessern und eine möglichst frühe und individuelle Förderung aller Kinder zu erreichen, wäre es deshalb kontraproduktiv, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern aufzuheben.

Quelle: http://www.innovationsindikator.de/?id=191

 

Man sieht: Was früher unsinnig war, ist auch heute noch unsinnig! 

Wenn man behauptet, das vielfältige Schulsystem

habe sich bewährt, wie das heute noch viele

"Konservative" und "Freiheitliche" tun,

kann man sich beim Blick auf die Tatsachen

nur an den Kopf fassen.

Gegen solche Fakenews ist Hopfen und Malz verloren!

 
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